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DÜSSELDORFPolitikVerpflichtende Datenübermittlung für Vertragsfahrzeuge ab 2028
Ab dem 1. Januar 2028 sind Vertragsfahrzeuge verpflichtet, ihre Transportvertragsdaten an das Ministerium für öffentliche Sicherheit zu übermitteln. Dieser Schritt hat weitreichende Folgen für die Transportbranche.